Kontakt
Rechtliches

AGB Wellnessbau

1. Geltungsbereich

1.1Diese allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Warenlieferungen und Leistungen der SpaCulture bei laufenden und künftigen Geschäftsbeziehungen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.

1.2Von diesen AGB abweichende Vertragsbestimmungen gehen vor, wenn sie in einem schriftlichen Vertrag festgehalten sind. Sofern zwischen diesen AGB und Kaufbedingungen des Auftraggebers Abweichungen bestehen, gehen die vorliegenden AGB vor, sofern nicht eine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht.

1.3Vertragsergänzende mündliche Vereinbarungen, die von den AGB abweichen, werden erst mit der schriftlichen Bestätigung von SpaCulture rechtswirksam.

1.4Jugendliche unter 18 Jahren können nur mit schriftlicher Zustimmung der Eltern im gesetzlich vorgesehenen Rahmen bestellen. Mit der Bestellung anerkennt der Auftraggeber diese Bestimmung und bestätigt, dass er zum Einkauf berechtigt ist.

2. Angebote, Bestellung und Vertragsabschluss

2.1Die im Angebot genannte Lieferfrist ist von SpaCulture bei sofortiger Bestellung einzuhalten. Bei späterer Bestellung (nach mehr als 10 Tagen) ist sie unverbindlich und muss neu festgelegt werden.

2.2Schadenersatzforderungen wegen falschen Abbildungen, Texten und Preisen sind ausgeschlossen.

2.3Angebote sind freibleibend, der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

2.4Aufträge werden hinsichtlich Art und Umfang der Lieferung erst durch die Auftragsbestätigung von SpaCulture verbindlich. Änderungen, Ergänzungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform. Sie können kostenpflichtig sein und können Einfluss auf die Lieferfrist haben.

2.5Notwendige Hilfsgeräte für Ablad wie Kran, Lift, etc. sind vom Kunden bereitzustellen. Bei erschwerter Zugänglichkeit werden die Mehraufwände verrechnet.

3. Preise

3.1Die Preise gelten ab Werk oder Lager von SpaCulture ohne Verpackung und Mehrwertsteuer, sofern die Lieferung und Montage nicht im Angebot enthalten sind. Die Mehrwertsteuer wird jeweils in der gesetzlich festgelegten Höhe dazu geschlagen. Die ausgewiesenen Beträge sind - sofern nicht ausdrücklich anders deklariert - in Schweizer Franken (CHF) zu verstehen.

3.2Erfolgen Lieferung und/oder Leistung später als drei Monate nach Auftragsbestätigung, ist SpaCulture bei zwischenzeitlicher Änderung der Listenpreise und/oder Material-, Lohn- und sonstigen Kosten berechtigt, neue Preise zu berechnen.

3.3SpaCulture ist bei neuen Aufträgen (gleich Anschlussaufträge) nicht an vorhergehende Preise gebunden.

4. Zahlungsbedingungen

4.1Die Fakturen sind, sofern im Angebot nicht anders definiert innert 10 Tagen ab Fakturadatum netto zahlbar. Sofern nicht anders definiert sind folgende Akontozahlungen vereinbart:

50% bei Auftragseingang

30% spätestens 10 Tage vor Lieferung oder Montage

20% nach Lieferung und Montage

4.2Zahlungen sind ausschliesslich an SpaCulture zu leisten.

4.3Lieferung und Montagearbeiten und sonstige Leistungen sind grundsätzlich nach Erhalt der entsprechenden Rechnung ohne Abzug zahlbar.

4.4Die Verrechnung von allfälligen von SpaCulture bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht zulässig.

4.5Die Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Lieferers zur Folge. Darüber hinaus ist SpaCulture berechtigt, weitere Lieferungen nur noch gegen Vorauszahlung auszuführen, alle offenstehenden, auch gestundete Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber angenommener Wechsel, Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu fordern sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Er kann ferner dem Besteller die Weiterveräusserung der Ware untersagen und noch nicht bezahlte Waren auf Kosten des Käufers zurückholen.

4.6Rechnungen von SpaCulture gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.

4.7Bei Zahlungsverzug werden Mahnkosten von CHF 20.- sowie Verzugszinsen ab Fälligkeitsdatum von 5% geschuldet. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

4.8Getroffene Skonto- und/oder Rabattabsprache gelten nur bei vertragsgemässer Zahlung.

5. Sorgfaltspflicht des Auftraggebers bei Auftragserteilung

5.1SpaCulture stellt dem Auftraggeber und seinen involvierten Unternehmern (wie z.B. Maurer, Fliesenleger, Sanitär, Elektromonteur etc.) alle notwendigen Unterlagen (Massangaben, Skizze, Pläne etc.) zur Verfügung. Für deren Einhaltung ist der Auftraggeber verantwortlich.

5.2Mehraufwendungen von SpaCulture (zusätzliche Fahr-, Arbeits-, Abklärungs- oder Material-Kosten), welche trotz detaillierten Angaben in den verschiedenen Planungsunterlagen von SpaCulture nicht eingehalten wurden, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt (auch wenn sie durch Dritt-Unternehmen oder bauseitig verursacht wurden).

5.3Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle bauseitigen Vorbereitungsarbeiten, vor dem für die Anlieferung und Montage vereinbarten Termin auf eigene Kosten fertigzustellen. Auf Wunsch kann SpaCulture dem Auftraggeber geeignete Firmen für die Vorarbeiten angeben. Verzugskosten durch nicht fertiggestellte Vorarbeiten können von SpaCulture in Rechnung gestellt werden.

6. Bauwesen- / Bauherrenhaftpflichtversicherung

6.1Der Lieferer empfiehlt bei baulichen Tätigkeiten den Abschluss einer Bauwesen-/ und Bauherrenhaftpflicht. Kosten für Versicherungsschutz seitens der Auftraggeber jeglicher Art können nicht überwälzt werden und trägt in jedem Fall der Auftraggeber.

7. Zuwiderhandlungen

7.1Liefertermine und -fristen sind unverbindliche Richttermine, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sollte sich eine Lieferung über einen von SpaCulture zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so ist der Auftraggeber nach Ansetzen einer Nachfrist von 3 Wochen berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. SpaCulture haftet für diesen Fall gegenüber dem Auftraggeber nur für den direkten und unmittelbaren Schaden, wenn und soweit der Verzug bzw. die Unmöglichkeit der Lieferung nachweisbar auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung von SpaCulture zurückzuführen ist.

7.2Ereignisse höherer Gewalt beim Lieferer oder seinen Subunternehmern kann sich die Lieferzeit, auch bei einem verbindlich vereinbarten Liefertermin, verlängern. SpaCulture hat Beeinträchtigungen des Käufers so gering wie möglich zu halten. Gerät SpaCulture mit seinen Lieferungen oder Leistungen in Verzug, gewährt der Käufer SpaCulture eine angemessene Nachfrist. Schadenersatzforderungen aufgrund verspäteter Lieferungen sind ausgeschlossen.

7.3Wird Lieferung auf Abruf vereinbart, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Lieferung spätestens 10 Arbeitstage nach Bekanntgabe der Abrufbereitschaft abzurufen. Tut er dies nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, ist SpaCulture berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers einzulagern. Erfolgt der Abruf auch innert einer von SpaCulture angesetzten angemessenen Nachfrist nicht, gilt die Ware als abgerufen und geliefert und der Auftraggeber ist zur Zahlung verpflichtet.

7.4Bei Verschiebungen des vereinbarten Montagetermins, die SpaCulture weniger als 5 Arbeitstage im Voraus mitgeteilt werden, kann SpaCulture die entstehenden Umtriebe (insbesondere Montageausfall) weiterverrechnen sofern nicht umdisponiert werden kann.

8. Übergang von Nutzen und Gefahr

8.1Der Auftraggeber hat die Produkte unmittelbar nach Anlieferung bzw. Abholung auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und auf Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen (Posteingang SpaCulture) ab Erhalt der Produkte erfolgt, gilt die Lieferung als vertragsgemäss, es sei denn die Abweichung war trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar. Bei der Anlieferung erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen sind darüber hinaus auf der Empfangsbescheinigung des Spediteurs zu vermerken.

8.2SpaCulture darf zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Hilfspersonen und Dritte (insbesondere Subunternehmer) bzw. Mitarbeiter von diesen Dritten beiziehen.

9. Gewährleistung

9.1Mängelrügen müssen SpaCulture unverzüglich und spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware oder Fertigstellung der Montage zur Kenntnis gebracht werden.

9.2Erweist sich eine Mängelrüge als begründet, so leistet SpaCulture kostenlos Ersatz durch Nachbesserung oder Neulieferung oder er schreibt den Rechnungsbetrag oder den Minderwert gut. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers irgendwelcher Art sind ausgeschlossen.

9.3Liegt ein Mangel vor, der bei der sofortigen Untersuchung nicht erkennbar war, so muss die Mängelrüge innerhalb einer 12-monatigen Gewährleistungsfrist bei Entdeckung unverzüglich erfolgen.

9.4Die Gewährleistung für Produkte von SpaCulture beträgt:

Sauna – Private Nutzung

Kabine: 10 Jahre

Saunaofen, Steuerungen und weitere technische Komponenten: 2 Jahre

Sauna – Gewerbliche Nutzung

Sauna, Ofen, Steuerung: 2 Jahre

Dampfbad/Dampfdusche/Naturkräuterdampfbad

Kabine: 5 Jahre - 10 Jahre (je nach Aufbau)

Technik: 2 Jahre

9.5Voraussetzung der Erbringung von Garantieleistungen ist die erfolgte, vollständige Bezahlung der Ware oder Dienstleistung. Die Garantiefrist wird durch Garantieleistung nicht verlängert.

9.6Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei Mängeln, denen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt:

a) unzulängliche Wartung

b) Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften

c) zweckfremde Benutzung der Produkte

d) Verwendung von nicht zugelassenen Teilen/Zubehör

e) natürliche Abnutzung

f) unsachgemässe Handhabung, bzw. Behandlung

g) äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt sowie andere Gründe, welche weder von SpaCulture noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind.

9.7Weitergehende Ansprüche als die Garantieleistung, insbesondere solche wie Schaden-/ und Folgeschadenersatz, entgangener Gewinn, Produktionsausfälle oder Nutzungsverluste sind ausgeschlossen.

9.8Aus natürlicher Umgebung entstandene Materialien wie zum Beispiel Echtholz oder Naturstein sind optisch nie einheitlich. Abweichungen in Farbe und Struktur gehören zu ihren natürlichen Eigenschaften und stellen keinen Reklamations- oder Haftungsgrund dar.

10. Schutzrechte

10.1An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich SpaCulture eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

10.2Im Gegenzug verpflichtet sich SpaCulture die Daten des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte zu veräussern.

11. Salvatorische Klausel

11.1Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle soll diese Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Ziel der Parteien am nächsten kommt.

12. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

12.1Auf alle Verträge findet schweizerisches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts vom 11.04.1980 wird ausdrücklich ausgeschlossen.

12.2Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist CH-9477 Trübbach. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten zwischen den Parteien ist CH-9477 Trübbach.